Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Allgemeine Geschäftsbedingungen KMU Projekt GmbH
Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten
Stand: 08.10.2020 © Vervielfältigung verboten 
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von KMU Projekt GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KMU Projekt GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr 
angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KMU Projekt GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert  widerspricht. Selbst wenn KMU Projekt GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.  
§ 2 Leistungen KMU Projekt GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) KMU Projekt GmbH bietet Bauträgern und Generalunternehmern  individuelle Agentur- und Beratungsdienstleistungen an in Bezug auf  innerbetriebliche digitaler Prozessoptimierung. Dazu zählen insbesondere auch die Implementierung von Soft- und Hardware und die Entwicklung betriebsinterner Softwarelösungen (Apps). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KMU Projekt GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere auch nicht das Erreichen bestimmter Kennzahlen.

(2) Sofern KMU Projekt GmbH die Beschaffung konkreter Hard- und Software empfiehlt, erfolgt die Anschaffung in eigener Verantwortung und durch den Kunden selbst. KMU Projekt GmbH ist nicht für die Auswahl eines Verkäufers verantwortlich.

(3) In der zwischen KMU Projekt GmbH und dem Kunden vereinbarten Vergütung sind keinerlei Kosten für die Beschaffung von Soft- und Hardware enthalten. Diese sind vom Kunden separat zu tragen.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch KMU Projekt GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KMU Projekt GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von KMU Projekt GmbH unberührt.

(5) In Bezug auf die von KMU Projekt GmbH zu erbringenden Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KMU Projekt GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist KMU Projekt GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. KMU Projekt GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen.

(7) Sofern die Leistungserbringung durch KMU Projekt GmbH online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch KMU Projekt GmbH mitgeteilt.

(8) KMU Projekt GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung  durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.

(9) Sofern sogenannte Calls (Telefonate, ggf. über Videotelefonie) vereinbart
und Gegenstand der Beratung durch KMU Projekt GmbH sind, hat der Kunde die Teilnahme an vereinbarten Terminen sicherzustellen. Eine Übertragbarkeit vereinbarter Termine auf andere Zeiträume ist ausgeschlossen.

(10) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von weiteren als den vertraglich vereinbarten Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen KMU Projekt GmbH und dem Kunden. Etwaige weitere Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der Kunde.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen KMU Projekt GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von KMU Projekt GmbH eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von KMU PROJEKT GMBH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung schwerpunktmäßig dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) KMU PROJEKT GMBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. KMU PROJEKT GMBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber 
KMU PROJEKT GMBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und KMU PROJEKT GMBH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist KMU PROJEKT GMBH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von KMU PROJEKT GMBH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden  überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) KMU PROJEKT GMBH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird KMU PROJEKT GMBH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von KMU PROJEKT GMBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von KMU PROJEKT GMBH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
 
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.  
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von KMU Projekt GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungsstellung durch KMU Projekt GmbH erfolgt zum Monatsende, oder nach dem individuell vereinbarten Zahlungsplan.

(3) Eine vom Kunden nicht binnen 5 Werktagen widersprochene Rechnung gilt als genehmigt.

(4) Die Bezahlung der Leistungen von KMU Projekt GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Eine KMU Projekt GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. 

(5) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KMU Projekt GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei KMU Projekt GmbH angefordert werden.

(6) KMU Projekt GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KMU Projekt GmbH zu überweisen und die durch die 
Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 622, 627 BGB, sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt stets unberührt.  
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KMU Projekt GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei KMU Projekt GmbH eingegangen ist.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält KMU Projekt GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KMU Projekt GmbH in Verzug, ist KMU Projekt GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KMU Projekt GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum 
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, gegebenenfalls als Schadensersatz gegenüber dem geltend machen.
§ 8 Erfüllung 
(1) KMU Projekt GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KMU Projekt GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist KMU Projekt GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KMU Projekt GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber KMU Projekt GmbH zu gewährleisten. KMU Projekt GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Widerrufsrecht 
Unternehmern und Kaufleuten steht in Bezug auf mit KMU Projekt GmbH geschlossene Verträge kein Widerrufsrecht zu. KMU Projekt GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.  
§ 11 Unterlagen und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von KMU Projekt GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser 
Bestimmungen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KMU Projekt GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KMU Projekt GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.  
§ 12 Haftung
(1) KMU Projekt GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KMU Projekt GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KMU Projekt GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.  
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien werden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gegebenenfalls erforderliche Zusatzvereinbarungen (z.B. Auftragsverarbeitung, Verpflichtungserklärungen, etc.) separat abschließen. Diese sind nicht Gegenstand des Hauptvertrags und gegebenenfalls separat zu vergüten. 
§ 14 Schlussbestimmungen 
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger 
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KMU Projekt GmbH maßgebend.

(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen KMU Projekt GmbH und dem Kunden davon unberührt.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KMU Projekt GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen KMU Projekt GmbH und dem Kunden ist der Sitz von KMU Projekt  GmbH.  
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